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Neue Pflichten für Dienstleister Gilt für Gärtner, aber nicht für Finanzdienstleister! |
Region - 03.06.2010: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bringt für viele Selbstständige konkrete Erleichterungen. Es werden jedoch auch neue Pflichten für Dienstleister geben. Ab Mai gilt die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV).
Ziel der Verordnung ist es, für mehr Transparenz am Markt zu sorgen und den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern. Der EAP der SGD Nord informiert jetzt über die wichtigsten Eckpunkte. Mit der Verordnung werden dem Dienstleistungserbringer, soweit er unter den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt, zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Betroffen davon sind ca. 3,3 Millionen Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Dabei ersetzt die neue Verordnung die bestehenden Vorschriften keineswegs: Die bereits geltenden Informationspflichten des Handels-, Verbraucherschutz- oder Telekommunikationsrechts existieren unverändert weiter. "Die Paragraphen sind verständlich formuliert und können wie eine Checkliste gelesen werden", so der EAP der SGD Nord. Stets zu informieren hat der Dienstleister demnach neben den obligatorischen Firmen- und Kontaktdaten z. B. auch über Name und Anschrift der zuständigen Behörden, falls er ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreibt. Außerdem gehören Angaben über eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung zum Informationsumfang der Verordnung. Auf Anfrage des Kunden sind auch Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern ("multidisziplinäre Tätigkeiten"), die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und zu Interessenkonflikten führen können, bereit zu stellen. Die Verordnung trat zum 17. Mai 2010 in Kraft; den Dienstleistungserbringern wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Umsetzung der Pflichten auseinander zu setzen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Der EAP der SGD Nord gibt bei Fragen gerne Antworten: 0261 120-2222. Kommentar der Redaktion: Mehr Informationen gibt es im Internetauftritt der EU; den offiziellen Text der Richtlinie gibt es bei der EU. Außerdem hat die IHK Stuttgart eine ausführliche Information veröffentlicht. Interessant sind hier die Gruppen, die unter diese Regelung fallen, beispielsweise Reinigungskräfte, Gärtner und private Kinderbetreuung. Noch interessanter, wer nicht unter die Regelung fällt: beispielsweise Finanzdienstleister, Gesundheitswesen und Notare! Und außerdem: Wenn die Berufspolitiker und Parteien eine ähnliche Offenlegungspflicht (insbesonders was deren Tätigkeiten, Einnahmen und Abhängigkeiten angeht) hätten, wäre dem Bürger vielleicht sogar noch mehr geholfen. Anzeige Quelle: SGD Nord. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
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