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Reisende saßen auf ihrem Geld
Zöllner finden 110.000 Euro in Pkw und „übernehmen“ 4.300 Zigaretten
Hunsrück - 11.05.2010: Mehrere Briefumschläge mit insgesamt knapp 110.000 Euro Bargeld entdeckten Zollbeamte gestern bei der Kontrolle eines bayrischen Pkw im Großraum Trier.

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Zunächst gaben das bayrische Ehepaar und sein rheinland-pfälzischer Begleiter an, aus Trier zu kommen, besannen sich aber schnell und gaben die Einreise aus Luxemburg zu. Die Frage der Zollbeamten nach mitgeführten Barmitteln wurde von den drei Reisenden mehrfach verneint.

Die Beamten durchsuchten dennoch das Fahrzeug. Im Innenraum, nur leicht versteckt bei den Sitzen, entdeckten sie drei dicke Briefumschläge mit den entsprechenden Geldbeträgen, die dem Ehepaar zuzuordnen waren.

Gegen das bayrische Paar wurde wegen Nichtanmeldens des mitgeführten Bargelds ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihnen droht nun ein Bußgeld von bis zu 25 Prozent der betreffenden Summe. Zusätzlich erfolgt eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt. Ob und inwieweit das Geld noch versteuert werden muss, obliegt der Prüfung der Landesfinanzbehörden.

Eigentlich hätte die Ehefrau ihr Tun auch besser einschätzen können: Sie ist (oder war?) Bankangestellte!

Deutlich „bequemer“ konnten die Zollbeamten im Anschluss daran noch einen anderen Fall bearbeiten: Beamte der Bundespolizeiinspektion Trier hatten im Großraum Trier ein Fahrzeug kontrolliert und darin bei zwei Reisenden fast 4.300 Zigaretten, 800 Gramm Tabak und vier Kanister mit insgesamt 65 Litern Treibstoff entdeckt.

Wegen ebenfalls vorgefundener Bestellzettel gaben die Reisenden schnell zu, die Tabakwaren für Freunde und Bekannte gekauft zu haben. Wie sich heraus stellte, werden diese „Freundschaftsdienste“ für die Reisenden ein teurer Spaß: Die zuständigkeitshalber hinzugezogenen Zollbeamten leiteten gegen die beiden Männer noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren ein.

Über die weiteren Maßnahmen entscheidet nun die zuständige Strafsachenstelle des Hauptzollamts Saarbrücken.



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Quelle: Hauptzollamt Koblenz. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich.


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