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Zoll und die Schwarzarbeit
Bekämpfung der Schwarzarbeit ist wichtige Aufgabe
Region - 17.08.2010: In den Sommermonaten bekämpft der Zoll saisonbedingt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch in der Landwirtschaft. Dies führt leider regelmäßig zu "Unfrieden" mit den kontrollierten Betrieben / Arbeitgebern. Das dies nicht so sein muss, dazu verhelfen einige grundlegende Informationen zur Arbeit und Vorgehensweise der Zollbediensteten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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Der Zoll stößt bei Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung immer wieder auf Unverständnis für seine Tätigkeit. Dass diese Maßnahmen jedoch wichtig und richtig sind, beweisen die „schwarzen Schafe“, die die Zöllner immer wieder feststellen.

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, dieser Satz fällt in den Medien häufig. Viele, gerade auch Arbeitgeber, stimmen dem fast ausschließlich zu.

Wenn es jedoch zu Kontrollen im eigenen Betrieb kommt, stoßen die Bediensteten des Hauptzollamts Koblenz, die mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betraut sind, nicht immer auf das erforderliche Verständnis für ihre Tätigkeit. Die Zollbediensteten erleben in der täglichen Praxis häufig wenig Unterstützung, wenn es um die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geht.

Wenn Arbeitgeber ihre Kosten möglichst gering halten wollen, um bei ohnehin schon niedrigen Marktpreisen auch Gewinn zu erzielen und dabei in punkto Beschäftigte gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, ist das Verständnis der Beamten für diese Vorgehensweise sehr gering.

Die Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben stehen daher im Fokus der Zollverwaltung, die mit ihren Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verdachtsunabhängige oder hinweisbezogene Kontrollen durchführt. Ziel der Beamten ist dabei die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

„Betroffen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind fast alle Branchen der Wirtschaft. Ganz besonders sensible Bereiche sind allerdings das Bau-, Reinigungs- und Schaustellergewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Transport- und das Personenbeförderungsgewerbe – und natürlich die Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Saisonarbeitern“, erläutert Sylke Zabel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Koblenz, das mit rund 170 Beschäftigten die Schwarzarbeit im mittleren und nördlichen Rheinland-Pfalz bekämpft.

Leider stellt der Zoll bei seinen Prüfungen immer wieder Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der Agenturen für Arbeit fest, die unter Umständen ein Bußgeld- oder sogar Strafverfahren nach sich ziehen können. So werden zum Beispiel regelmäßig ausländische Arbeitnehmer zu Dumping-Löhnen beschäftigt, obwohl ihnen grundsätzlich eine Beschäftigung unter den gleichen Bedingungen wie deutschen Arbeitern zu ermöglichen ist.

Dass gegen diese und andere Bestimmungen leider viel zu oft verstoßen wird, belegen die Zahlen des Jahres 2009:

Das Hauptzollamt Koblenz hat im vergangenen Jahr bei Kontrollen insgesamt rund 13.700 Personen bei 868 Arbeitgebern nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Insgesamt wurden über 2.000 Bußgeld- und fast 5.000 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer genauso wie gegen Arbeitgeber eingeleitet. Die erteilten Verwarnungen, die immerhin schon 35 Euro kosten, sind in diesen Zahlen noch nicht einmal berücksichtigt.

Auch wenn die Zöllner durch ihr unvermutetes Erscheinen regelmäßig in Arbeitsabläufe eingreifen, wollen sie mit ihren Kontrollen den Betrieb vor Ort so wenig wie möglich stören.

Die Überprüfungen kleinerer Objekte sind dabei in der Regel unspektakulär: Zwei bis drei Beamte erscheinen im Betrieb oder am Arbeitsplatz, befragen die Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch den Arbeitgeber, treffen ihre Feststellungen und verlassen den Betrieb wieder.

Etwas mehr Aufsehen erregen jedoch immer wieder die Überprüfungen von Großbaustellen, größeren Betrieben oder landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Das Erscheinen von zahlreichen Beamten in Dienstkleidung, mit Einsatzfahrzeugen und Büromobilen empfinden betroffene Unternehmer häufig als ehrenrührige Belästigung.

Das massive Auftreten der Beamten dient jedoch ausschließlich der schnellen und professionellen Abwicklung einer Kontrollmaßnahme:

Erstes Ziel für die Zöllner ist es, sich einen Überblick über die Anzahl der zu kontrollierenden Personen zu verschaffen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass sich illegale Arbeitnehmer der Kontrolle entziehen. Gelegentlich macht das eine enge Bewachung des jeweiligen Objekts erforderlich.

Danach werden die einzelnen Arbeitnehmer nach und nach zu den kontrollierenden Beamten gebeten, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Ausweisdokumente eingesehen.

Insgesamt soll so festgestellt werden, ob Sozialbeiträge gezahlt werden, ob Arbeitgeber ihrer Meldepflicht nachkommen, ob bei ausländischen Arbeitnehmern die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsberechtigungen vorliegen, ob gleiche Arbeitsbedingungen für ausländische und deutsche Arbeitnehmer vorliegen oder ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten werden.

Die eingesetzten Kontrollkräfte des Hauptzollamts achten darauf, die Arbeitnehmer nur so lange, wie für eine sinnvolle Befragung unbedingt notwendig, festzuhalten. Verzögerungen können in Einzelfällen durch mögliche Verständigungsschwierigkeiten und die zeitaufwändige Hinzuziehung von Dolmetschern entstehen. Diese müssen unabhängig sein, denn eine sprachliche Vermittlung durch den jeweiligen Arbeitgeber verbietet sich - aus verständlichen Gründen ...

Das häufig kritisierte Erscheinungsbild der Beamten, die in Dienstkleidung und mit Dienstwaffe auftreten, ist für die Zöllner dabei Vorschrift, dient jedoch letztendlich nur der Eigensicherung. Häufig genug geraten sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit in Situationen und vor allem an Personen, die noch viel weniger Verständnis für ihre Arbeit haben und sie nicht nur verbal attackieren.

Zur Vermeidung von Unmut über die Kontrollen können Arbeitgeber bereits um Vorfeld einiges tun. Dies kann den Aufenthalt der Beamten im Betrieb erheblich verkürzen. So sollten Arbeitgeber dafür sorgen, dass

  • ein Ansprechpartner für die Zöllner benannt wird
  • eine Liste mit den erteilten Arbeitsgenehmigungen vorbereitet und griffbereit ist
  • die Lohnunterlagen ordentlich aufbereitet sind
  • die Arbeitnehmer auf die Mitführungspflicht von Pass oder Ausweis hingewiesen wurden (für erste Maßnahmen sind Kopien ausreichend)

Sofern diese Unterlagen vorliegen, sind die Kontrollmaßnahmen in der Regel zügig beendet. Eine im Anschluss erforderliche Überprüfung der erfassten Daten mit den Datenbanken der Sozialkassen und Arbeitsagenturen geschieht in der Regel in der Dienststelle. Von hier erfolgen bei Bedarf dann auch die weiteren Maßnahmen wie z. B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Die Arbeit der Zollverwaltung gerade in diesem Bereich ist nicht nur nach dem Gesetzeswortlaut wichtig. Die Zollverwaltung sieht sich mit ihren Prüfmaßnahmen in einer Schutzfunktion für die Wirtschaft, den Staat und schlussendlich auch für die Arbeitnehmer.

Allein das Hauptzollamt Koblenz ermittelte im Jahr 2009 bei seiner Tätigkeit in seinem Zuständigkeitsbereich eine Schadenssumme von rund 19 Millionen Euro. 19 Millionen Euro, die dem Staat und den Sozialkassen vorenthalten wurden. Bundesweit liegt diese Zahl sogar bei 625 Millionen Euro!

Dazu betonte Sylke Zabel abschließend: „Der Zoll wird auch weiterhin seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen und intensiv daran arbeiten, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen und den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann nur durch regelmäßige, gründliche Kontrollen erreicht werden.“



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Quelle: HZA Koblenz. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich.
Zoll und die Schwarzarbeit. Foto: HZA Koblenz
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