| Diese Seite Drucken | Weiterleiten | Kommentar |
|
Schwarzarbeit kennt keine Grenzen Grenzüberschreitende Kontrolle von deutschen und französischen Beamten |
Region - 01.07.2011: Am 30. Juni 2011 führten deutsche und französische Beamte an der Bundesstraße 9 bei Lauterbourg gemeinsam Kontrollen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch.
An der dreistündigen Kontrollmaßnahme waren die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken, die französische Arbeitsinspektion, der französischen Rentenversicherungsträger sowie die französische Polizei beteiligt. "Aus Erfahrung wissen wir, dass Schwarzarbeit über die Ländergrenzen hinweg sehr verbreitet ist", so Detlef Lui von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken. Deshalb wurden 52 Berufspendler zwischen Deutschland und Frankreich von 06.00 bis 09.00 Uhr zu ihrem Arbeitsverhältnis sowie der Art und dem Ort ihrer Tätigkeit befragt. Durch diese Überprüfungen soll verhindert werden, dass Arbeitskräfte im jeweiligen Nachbarstaat eingesetzt werden, die in ihrem Heimatland nicht angemeldet sind oder Sozialleistungen beziehen. Die Auswertung dieser Kontrollen erfolgt in den nächsten Tagen. 24 Unternehmen unterschiedlicher Branchen sind davon betroffen. Aber: Bereits jetzt haben sich mehrere Verdachtsfälle ergeben: So gaben zwei deutsche Arbeitnehmer nach Rücksprache mit ihrem Chef an, dass sie nicht in Frankreich arbeiten, sondern nur zum „Aufmessen“ die Grenze passieren. Als die französische Arbeitsinspektion diese Angaben einige Stunden später an der Baustelle überprüfte, wurde gerade ein neuer Boden verlegt. Außerdem ergab sich bei vier südosteuropäischen Malern der Verdacht, dass sie scheinselbstständig sind. Um die genauen Arbeitsverhältnisse abzuklären, wurde deren Baustelle aufgesucht. Es bestätigte sich, dass es sich um Arbeitnehmer handelte, die keineswegs eigenverantwortlich arbeiteten. Es lagen weder die für Arbeitnehmer notwendigen Arbeitsgenehmigungen vor, noch wurden Sozialabgaben gezahlt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. "Um effektiv gegen grenzüberschreitende Schwarzarbeit vorzugehen, brauchen wir gute und schnelle Kontakte zu den Nachbarstaaten", so Detlef Lui. „Die Zusammenarbeit mit den französischen Kollegen ist ausgezeichnet.“ Insgesamt überprüften sechs deutsche und 15 französische Kollegen die ein- und ausreisenden Beschäftigten. Zeitgleich fand eine derartige bilaterale Kontrolle an der Europabrücke in Kehl statt. ZusatzinformationDie Richtlinie 96/71/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sieht die grenzüberschreitende Überwachung der Behörden vor, die im jeweiligen Land für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zuständig sind.Das bedeutet, dass notwendige Informationen über Unternehmen, Beschäftigte, Verleiher, Leiharbeitnehmer oder Arbeitslose, die Leistungen beziehen (unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte) untereinander ausgetauscht werden. Ebenso werden Verfahrensausgänge ausgetauscht. Seit 1996 finden regelmäßig solche grenzüberschreitende Kontrollen statt. Mit Erfolg: Infolge dieser gemeinsam koordinierten Kontrollen wurden bereits mehrere diesbezügliche Ermittlungsverfahren in Frankreich und in Deutschland durchgeführt. Anzeige Quelle: HZA Saarbrücken. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
|