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Schwerlastverkehr kontrolliert Polizei zieht ernüchternde Bilanz |
Trier - 29.07.2011: Täglich werden auf den Straßen in der Region tausende von Tonnen an Gütern, darunter auch Gefahrstoffe sowie Abfälle, transportiert. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen aufgrund von fehlender bzw. unzureichender Ladungssicherung oder Überschreitung von Lenkzeiten.
Aus diesem Grunde hat das Polizeipräsidium Trier von Mittwoch, 27. Juli, bis Freitag, 29. Juli 2011, auf den Bundesautobahnen A 1 (Rastplätze Hetzerath und Rivenich) und A 64 (Rastplätze Sauertal und Markusberg) eine groß angelegte behördenübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güter- und Reiseverkehrs durchgeführt. Begleitet wurden diese stationären Maßnahmen durch mobile Kontrollen auf den Bundesstraßen. Hauptaugenmerk legten die eingesetzten Beamten auf Ladungssicherung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie technischen Zustand der kontrollierten Fahrzeuge. Während der dreitägigen Kontrollaktion waren täglich rund 50 Beamte der fünf Polizeipräsidien des Landes sowie des Landeskriminalamtes im Einsatz. Daneben waren Bundespolizei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die mobile Kontrollgruppe des Zolls, das Bundesamt für Güterverkehr, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in die Einsatzmaßnahmen eingebunden. Luxemburgische Polizei- und Zollbehörden unterstützten ihre deutschen Kollegen. Dabei kam der mobile Prüfstand der Société Nationale de Contrôle Technique (SNCT) zum Einsatz. Vertreter des Verkehrsministeriums und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg verschafften sich vor Ort einen Überblick über die Kontrollen. Unterstützung aus der Luft erhielten die eingesetzten Kräfte durch einen Polizeihubschrauber. Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 235 Lkw – darunter 61 Gefahrgut- und Abfalltransporter – sowie 24 Reisebusse. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurde die Ladungssicherung von Transporten bemängelt (37). In 68 Fällen wurden Verstöße gegen Sozialvorschriften, wie beispielsweise die Überschreitung von Lenkzeiten, geahndet. Daneben schlugen Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften (18) und abfallrechliche Vorgaben (8) zahlenmäßig zu Buche. In zwei Fällen besteht der Verdacht der grenzüberschreitenden illegalen Abfallverbringung. 41 Fahrzeuge erhielten Mängelberichte. 21 Lkw wurde aufgrund unzureichender Ladungssicherung, Überschreitung der Lenkzeiten sowie technischer Mängel die Weiterfahrt untersagt. Zwei Fahrzeugführer waren ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Bei der Überprüfung von 77 Arbeitgebern und 91 Arbeitnehmern (Fahrern) ergab sich der Verdacht von elf Straftaten zum Nachteil der Jobcenter und vier Straftaten wegen Betrugs der Sozialversicherung. Anzeige Quelle: PP Trier. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
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