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Startverbot für Antonov 12 von Air Armenia? Ein Text der "BI gegen den Nachtflughafen Hahn" |
Hunsrück - 14.08.2011: Der folgende Bericht wurde der Redaktion von der "BI gegen den Nachtflughafen Hahn" zur Verfügung gestellt. Wir dokumentieren ihn hier ungekürzt.
"Ob das Flugverbot der russischen Verkehrsbehörde auch für die Antonov An 12 der Air Armenia gilt, ist uns nicht bekannt. Dringend erforderlich wäre es auf jeden Fall, wie eine zufällige Aufnahme des SWR bei Dreharbeiten zum Transport von Flusskrebsen durch Air Armenia aufgedeckt hat. Dieser Bericht zeigt sehr deutlich die zwei völlig abgefahrenen Reifen am Fahrwerk der Antonov 12 von Air Armenia. Angesichts dieses offensichtlichen Beweises für Sicherheitsmängel an einem Flugzeug aus den kritischen Typenreihen, können wir uns kaum vorstellen, dass sich die anderen Antonov 12. Antonov 24, Antonov 26 und Ilyushin 76 in einem besseren Zustand befinden. Die Aussagen in einem Artikel zur Fachgruppe Luftverkehr im Hahner Durchhaltblättchen „hahn affairs“ vom August 2011 klingen daher wenig glaubhaft: "Das Luftaufsichtspersonal kontrolliert durch Stichprobenkontrollen das Luftfahrtpersonal und die Flugzeuge. "Mehrere Hundert Maschinen im Jahr werden so bei Stichproben überprüft", sagt Helmut Bender." Es wäre uns eine große Beruhigung, wenn das russische Flugverbot auch für die Antonov 12 von Air Armenia gelten würde. Dieser Flugzeugtyp ist offensichtlich nicht nur unsicher, sondern auch extrem laut und zieht beim Start eine immense Qualmschleppe hinter sich her. Hier die Auswertung der Lärmmessprotokolle der Monate Januar bis April für diesen Flugzeugtyp. Ergänzt haben wir sie für den 08.02.2011 mit Messergebnissen unserer Lärmmessstation in Morbach-Hundheim und der Messstation der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Longkamp. An beiden Lärmverläufen sieht man sehr deutlich den katastrophalen Einfluss der Flugrouten am Flughafen Hahn und der damit verbundenen doppelten Betroffenheit der Bevölkerung in den Ein- und Abflugkorridoren. So wird sowohl die Bevölkerung im Abflugkorridor in Richtung Trier doppelt belastet, in dem eine 180 Grad Kurve im Raum Morbach geflogen wird, als auch die Bevölkerung im Abflugkorridor in Richtung Koblenz, bei der die 180 Grad Kurve im Raum Kastellaun geflogen wird. Dies ist im Übrigen in keinem der Lärmgutachten berücksichtigt." Anzeige Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
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