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Zoll kontrollierte Restaurants und Gaststätten
127 Verstöße wurden vom Hauptzollamt festgestellt
Region - 02.06.2011: Vom 23. bis 29. Mai 2011 überprüfte das Hauptzollamt Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland–Pfalz Restaurants und Gaststätten auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Es wurden 127 Verstöße festgestellt, sechs Strafverfahren und vier Bußgeldverfahren eingeleitet sowie sieben Personen festgenommen.

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"Im Schnitt wurde bei jeder siebten Kontrolle ein Verstoß festgestellt", so Diana Weis vom Hauptzollamt Saarbrücken. "Bisher ergab sich in 86 Fällen ein Verdacht auf Schwarzarbeit."

Die Kontrolle von rund 200 Arbeitgebern ergab 65 Beanstandungen: Häufig haben die Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme ihres Personals nicht rechtzeitig dem Träger der Rentenversicherung angezeigt und somit gegen die Sofortmeldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch IV verstoßen.

Außerdem wurden Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt, die Arbeitnehmer nicht über die Mitführungspflicht ihres Ausweises belehrt und ausländerrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten.

60 Zöllner befragten zudem 680 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei ergaben sich 62 Verstöße: Neben fehlenden Arbeitsgenehmigungen wurden auch Scheinselbstständigkeit, Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, das Nichtmitführen von Ausweispapieren sowie Leistungsmissbrauch beanstandet.

Im Regionalverband Saarbrücken versuchte der Besitzer einer Eisdiele seinem Angestellten die Flucht durch ein lautstarkes Wortgefecht zu ermöglichen. Die anschließende Kontrolle durch Zoll und Polizei ergab, dass der Ausländer nicht zur Sozialversicherung angemeldet war.

In einem griechischen Restaurant im Großraum Kaiserslautern wurde eine Servicekraft angetroffen, die per Haftbefehl gesucht wurde. In derselben Gaststätte arbeitete außerdem eine ausländische Küchenhilfe, die sich illegal in Deutschland aufhielt.

Außerdem wurden in einem saarländischen Chinarestaurant, in einer Pizzeria im Kreis Neunkirchen und in einem Restaurant nahe Landau Personen unterschiedlicher Nationalität ohne Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung beim Kochen angetroffen. In den Hinterräumen eines Restaurants war sogar ein "Bettenlager" zur Unterbringung der Arbeitnehmer vorbereitet.

Die sechs Personen ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland sowie der per Haftbefehl gesuchte 31-jährige wurden den zuständigen Polizeidienststellen übergeben. Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an.

Zusatzinformation: Leistungsmissbrauch
Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit, der ARGE, der Kranken- oder Rentenversicherung oder dem Sozialamt mitzuteilen.

Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. In der Regel wird die Leistung dann gekürzt.

Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Zusatzinformation: Arbeitsgenehmigung
Eine Arbeitserlaubnis müssen Arbeitnehmer vorweisen, die aus Bulgarien, Rumänien oder aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, stammen (seit 01. Mai 2011).
Zusatzinformation: Sofortmeldepflicht
Arbeitgeber haben gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe beschäftigt ist.

Meldepflichtig sind auch "Probearbeitstage". Vorsätzliche und leichtfertige Zuwiderhandlungen von Arbeitgebern sind mit Bußgeld bedroht.



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Quelle: HZA Saarbrücken. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich.
Zoll kontrollierte Restaurants und Gaststätten. Foto: HZA Saarbrücken
Zoll kontrollierte Restaurants und Gaststätten. Foto: HZA Saarbrücken
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